Allgemeines zur Ausbildung


Zugangsvoraussetzungen

Um eine Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann absolvieren zu können, müssen Sie folgende Zugangsvoraussetzungen mitbringen:

  1. Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  2. Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
    1. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
    2. einer erfolgreichen abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer,
    3. einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
    4. einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBI.S.893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBI. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer, oder
  3. Der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
    (vgl. Weiß, T., Meißner, T., Kempa S. 2018, S. 159, §11)

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Bewerbungsverfahren

Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine Ausbildung bei uns entscheiden. Bitte bewerben Sie sich schriftlich oder per E-Mail mit einem

  • + Bewerbungsschreiben
  • + Tabellarischem Lebenslauf (optional mit Passfoto)
  • + Schulabschlusszeugnis und, falls zutreffend, Ihren Berufs- oder Arbeitszeugnissen
  • + ggf. Bescheinigungen über absolvierte Praktika, FSJ, BFD u.ä.

Vermerken Sie bitte auch, in welchem der kooperierenden Krankenhäuser Sie Ihre praktische Ausbildung absolvieren möchten. Wir bilden in folgenden Krankenhäusern aus:

Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens kann nur erfolgen, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Fahrtkosten werden im Falle einer Anreise zum Vorstellungsgespräch nicht erstattet.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die jeweilige Pflegedirektion der Häuser oder direkt an die Schulleitung:

Christliches Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Mittelhessen
Weißenburgring 7
35415 Pohlheim

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Ausbildungsbeginn

  • Unsere Frühjahrskurse starten jeweils am 1. April.
  • Unsere Herbstkurse starten jeweils am 1. September.

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Organisation der Ausbildung

Nach dem Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 und der Ausbildung- und Prüfungsverordnung vom 2. Oktober 2018 gliedert sich die Ausbildung in einen theoretischen Teil mit über 2100 Stunden und einen praktischen Teil mit über 2500 Stunden.

Während der dreijährigen Ausbildung findet der Theorieteil in jeweils mehrwöchigen Unterrichtsblöcken am CBG statt und wechselt sich mit den praktischen Einsätzen ab.
Im praktischen Teil der Ausbildung durchlaufen Sie die verschiedenen Stationen und Bereiche der jeweiligen Trägerkrankenhäuser sowie die unterschiedlichen Bereiche der externen Einsatzorte.

Der Unterricht ist in Lerneinheiten, der praktische Teil der Ausbildung in Orientierungseinsatz, Pflichteinsätze, weitere Einsätze und in den Vertiefungseinsatz gegliedert.

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Abschluss & Prüfungen

Abschluss/Staatsexamen

  • Schriftliche Prüfung
  • Praktische Prüfung
  • Mündliche Prüfung

Sie werden auf alle Prüfungsanteile vorbereitet!

 

Lernüberprüfungen

Prüfungen finden überwiegend am Ende eines Schulblocks in schriftlicher oder mündlicher Form statt. Praktische Leistungen werden in nahezu jedem Praxiseinsatz abgeprüft. Dadurch findet eine gute Vorbereitung auf die praktischen Abschlussprüfungen statt.
Am Ende eines Ausbildungsjahres erhält jeder Auszubildende ein Jahresabschlusszeugnis über seine Leistungen in Theorie und Praxis. Zudem bilden die erreichten Noten eine Vornote für die Endergebnisse.
Eine Zwischenprüfung soll den Leistungsstand am Ende des 2. Ausbildungsdrittels ermitteln.

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