Die Ausbildung soll nach §5 des Pflegeberufegesetzes insbesondere dazu befähigen
- Die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen:
- Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege,
- Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
- Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
- Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
- Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen,
- Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen
- Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen
- Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen
- Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen
- Ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchführen
- Interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten. Während der Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann werden ein professionelles ethisch fundiertes Pflegeverständnis und ein berufliches Selbstverständnis entwickelt und gestärkt (vgl. Weiß, T., Meißner, T., Kempa S. 2018, S. 134)